Jugendschutz

Jugendschutz

Ab welchem Alter darf man in Deutschland Shisha rauchen?

Generell verbietet das Jugendschutzgesetz  (§ 10 JuSchG) Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Tabakwaren. In der Öffentlichkeit dürfen sie keinen Tabak rauchen. Eine gesetzliche Regelung für den privaten Gebrauch gibt es nicht.

Tabak

Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen laut § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten, noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
 

Dampfsteine, Dampfpaste und andere Tabakersatzprodukte

Dieselbe Regelung sieht das Jugendschutzgesetz auch für das Anbieten und Abgeben von nikotinfreien Erzeugnissen wie z.B. Dampfsteine oder Dampfpasten. Auch hier gilt keine Abgabe an Minderjährige.
 

Volljährigkeitsprüfung / Altersprüfung

Ab dem 01.04.2016 verlangt der Gesetzgeber die Überprüfung der Volljährigkeit jedes Kunden. Hierzu führen eine anerkannte Altersverifikation im Bestellvorgang in Echtzeit durch. Hier wird die Verifizierung per Personalausweis-Check durchführt oder Wahlweise mit dem Schufa Identitätscheck Premium (Abgleich mit den hinterlegten Bankdaten). 
Die Prüfung erfolgt nur EINMAL für alle registrierten Bestandskunden über Schufa-Anbindung (es ist KEINE Bonitätsprüfung). Danach ist Ihr Account dauerhaft freigeschaltet.
Wie vom Gesetzgeber verlangt, muss eine zweistufige Alterskontrolle bei Lieferung erfolgen. Diese stellen wir über das Produkt "Alterssichtprüfung" unseres Logistikpartners DHL sicher. Der Paketbote sieht auf Ihrem Paket den Vermerk "Alterssichtprüfung" und übergibt Ihnen Ihre Sendung, wenn Sie offensichtlich volljährig sind, ohne weitere Nachfrage. Ist sich der Bote nicht sicher, muss er Ihren Ausweis verlangen, um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich volljährig sind. Ist dies nicht der Fall, darf er Ihnen Ihre Sendung nicht aushändigen. 

Bei Gastbestellungen ohne registriertes Kundenkonto muss diese Prüfung bei JEDER Bestellung erfolgen. 
Zudem verlangt der Gesetzgeber die Zustellung per Altersnachweis, das heißt der Zusteller übergibt die Sendung nur an Volljährige

Zustelloptionen

KEINE Zustellung an Packstationen möglich, beachte dies bitte bei deiner Lieferanschrift.

Zudem kann Ihre Sendung nicht an Nachbarn oder an vereinbarte Ablageorte zugestellt werden. Trifft der Zusteller keine, oder keine volljährige Person an, wird das Paket bei Ihrer nächsten Post / DHL Filiale zur Abholung bereitgestellt und muss dort mit einem gültigem Identitätsnachweis abgeholt werden.